24. Jul. 2018 | Solothurner Staatsanwaltschaft mit Kompetenzlücken? |
Beitrag erstellt am 24.07.2018
Es ist zwar schon eine gewisse Zeit her, trotzdem verspüre ich aktuell ein starkes Bedürfnis diesen Sachverhalt seitens der Justiz des Kantons Solothurn hier zu schildern!
Wie ein paar von euch sicher schon bekannt ist, war die Motivation hinter CannabisLegal.xyz folgende: Ein Fall in meinem persönlichen Umfeld (Freundeskreis) hat dazu geführt, dieses "Machwerk", was quasi als Loblied auf die Rechtsstaatlichkeit anzusehen ist, zu veröffentlichen. Nun war es ja so, dass es zwar mit der Einsprache (natürlich auf Ebene Staatsanwaltschaft und nicht bei der Polizei) geklappt hat, ABER: Ich stelle mir die durchaus berechtigte Frage, warum die Staatsanwaltschaft den Fall damals nicht von sich aus abgelehnt hat... ich meine für die Position des Staatsanwalts/der Staatsanwältin sollte man doch über die entsprechende Kompetenz verfügen um relativ triviale Gesetzestexte richtig zu interpretieren, vor allem wenn etwas dermassen offensichtlich ist wie der Art. 19b BetmG?
...aber offenbar geht es, aus meiner Sicht liegt das ganz klar auf der Hand, wieder mal um finanzielle Interessen von "Vater Staat". Dabei tut er nur das, was er grundsätzlich am besten kann. Um das Kind beim Namen zu nennen: Unschuldige, rechtsschaffende Bürger abzocken!
Und dann gibt's ja noch den Spruch "Wess' Brot ich ess', dessen Lied ich sing!". Bekanntlich ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt...
Aber seit dem Bundesgerichts-Urteil vom 06.09.2017 haben's die Solothurner Behörden (ferner auch die Solothurner Zeitung) wohl endlich begriffen. "Alles was Recht ist", wie man so schön sagt! cannabislegal.xyz/die-solothurner-zeitung-hats-nun-endlich-auch-begriffen