22. Nov. 2021 | | Aufklärung zu den wesentlichsten Punkten der Abstimmung am 28. November 2021 |
Aufklärung zu den wesentlichsten Punkten mit widerlegbaren Falschdarstellungen, sowie zu Ungesagtem der Politik und der Medien zum Abstimmungssonntag am 28. November 2021!Jeder der sich ernsthaft für die Menschenrechte der Schweiz interessiert und nicht wie ferngesteuert durch einseitige Medienpolitik abstimmen möchte, empfehle ich, als Basis für eine eigenverantwortliche Abstimmung am 28. November 2021, meinen Aufklärungsbeitrag zum Abstimmungssonntag vom 13. Juni 2021 nochmals kurz durchzulesen!
Hier der Link: https://cutt.ly/LTFak5DDas Wichtigste zur Aufklärung aus 46 Seiten Abstimmungsunterlagen zur Volksabstimmung der Schweiz vom 28. November 2021: https://cutt.ly/pTFabOc1) Abstimmung 1: "Pflegeinitiative"
Der Bundesrat und das Parlament stellten einen indirekten Gegenvorschlag der Initiative gegenüber. Dieser soll, ganz nach der Mustervorlage, von seit ca. 20 Jahren gängigen Alibiübungen in der IV-Eingliederung, - ohne sich darum zu kümmern, ob der Markt nach den Ausbildungen die Pflegefachpersonen aufnehmen kann und will, und wie die Arbeitsbedingungen der Pflegenden nach Ausbildungsende sind, einzig durch einen Beitrag an die Aus- und Weiterbildung (bis zu einer Milliarde Franken siehe S.4 der Abstimmungsunterlagen) vordergründig den "Pflegenotstand" beheben.
Dabei bleibt in den Abstimmungsunterlagen unerwähnt:
a) Das erstens in den letzten Jahren viele Pflegefachpersonen ihre Arbeit durch die Schliessung von Spitälern und dem Bettenabbau verloren.
Dazu mein Aufklärungsbeitrag zu den kommenden Coronamassnahmen im Herbst 2021 vom 27. August 2021: https://cutt.ly/2TFaRf6b) Das zweitens, dass es sich um dasselbe Parlament und derselbe Bundesrat handelt, welche in den letzten Jahrzehnten alles daran setzten, möglichst viel "Billigpflegepersonal" aus dem nahegelegenen Ausland, in der Pflege arbeiten zu lassen. Das ist der wahre Grund, dass die Löhne in der Pflege so niedrig sind. Es ist also politisch gewollt und die Bedingungen für ausgebildetes Pflegepersonal interessiert die Politik nach wie vor nicht im geringsten, sonst würde sie sich nicht nur um die Ausbildung und Weiterbildung als Alibiübung, als Gegenvorschlag zur Abstimmungsvorlage "Pflegeinitiative" bemühen.
Fazit: Aus menschlicher Sicht, und will man nicht gemäss Gegenvorschlag, von Bundesrat und Parlament, bis zu einer Milliarde Franken als reine Alibiübung verschwenden, ist die Initiative grundsätzlich mit einem klaren Ja zu begrüssen.
Die einzigen beiden Fehler und Wermutstropfen der Initiative, die das klare "Ja" in Frage stellen könnten, und die mir direkt auffallen, sind erstens, dass ein Beruf auf Bundesebene gesetzlich verankert werden soll, also auf einer Gesetzesebene wo normalerweise keine einzelnen Berufe geregelt werden sollten, denn dies ist ein weiterer Schritt Richtung Planwirtschaft durch und auf der Bundesebene. Und zweitens, dass es somit auch bei einem Ja der "Pflegeinitiative", wiederum am Bundesrat und Parlament liegt zu bestimmen, was geeignete Massnahmen im Sinne des Bundesrats sind, damit Pflegende länger im Beruf bleiben. (Art. 197 Ziff. 12 Seite 18 der Abstimmungsunterlagen)
2) Abstimmung 2: "Justiz-Initiative"
a) Seit mind. zwei Jahrzehnten haben Bundesgerichtsentscheide nicht mehr viel mit dem geltenden Gesetzeslaut, sondern viel mehr mit den jeweiligen "Parteiströmungen" und "Modeerscheinungen" der Politik tu tun. Dies fällt besonders in den Bereichen auf, wo es um die grundsätzlichen Rechte von Bürgern in Fällen gegen staatlich Versicherungen wie IV, ALV, SUVA geht.
Dort zählen längst nicht mehr die geltenden Gesetzesbestimmungen. Besonders in medizinischen Versicherungsfällen haben die Menschen und Bürger dieses Landes seit den 90-er Jahren kaum mehr Rechte, die ihnen gemäss geltendem Gesetz zustehen. In den Bundesgerichtsurteilen geht es meist nur noch darum, entsprechend der gängigen Politik, gemäss geltendem Gesetz berechtigte Ansprüche gegen IV, SUVA und ALV zu verhindern. Wer es nicht bereits weiss, und sich damit nicht auskennt, kann sich beispielsweise beim Schmerzverband- touché.ch, neu auch als Versicherte Schweiz bekannt, orientieren. Aber ich denke das sich in dem Gebiet inzwischen jeder Naturheilpraktiker und Therapeut der Schweiz auskennen sollte, der sich ernsthaft mit seinen Patienten in der Praxis auseinander setzt.
Was hat dies mit der "Justiz-Initiative" zu tun? Ganz einfach, - es ist der Schlüssel für das Verständnis, um was es in der Abstimmung vom 28. November 2021 wirklich geht. Das wir in einem System der "Vetterliwirtschaft zwischen Parteien und Bundesgericht" leben, in dem von Parteiinteressen unabhängige Gerichtsentscheide die Ausnahme von der Regel sind, - statt umgekehrt, - müsste damit bereits jedem an einem tatsächlichen funktionierenden Rechtsstaat interessierten Bürger klar sein.
b) Das die Bundesrichter eine Mandatssteuer an die Parteien entrichten müssen, und den Parteien genehme Gerichtsentscheide vornehmen müssen, um wiedergewählt zu werden ist ein weiterer Punkt um der "Vetterliwirtschaft zwischen Parteien und Bundesgericht" auf die Schliche zu kommen.
c) Wem dies noch nicht genügt, um ein klares Ja in die Urne zu legen, sollte sich drittens die Balkendiagramme (Seite 7 der Abstimmungsunterlagen) ansehen. Die Diagramme, mit den total einseitigen Abstimmungsresultaten in National- und Ständerat gegen die Justiz-Initiative zeigen eindrücklich, dass die Parteien finanziell und einflussmässig auf Bundesgerichtsentscheide vom bisherigen System profitieren.
Fazit: Wer also tatsächlich, im Fall eines künftigen Gerichtsfalls gegen eine staatliche Versicherung, einen nicht diskriminierenden Bundesgerichtsentscheid gemäss geltendem Gesetz möchte, der weiss, das die Antwort zur Abstimmung der "Justiz-Initiative" nur ein klares Ja sein kann. Wer hingegen meint Parteientscheide und entsprechende "Vetterliwirtschaft", mit Verrat an demokratischen Grundrechten für die Bürger sei die richtige Antwort, wird mit einem Nein abstimmen können.
Da die Propaganda in den gängigen Medien im Sinne der an Einflussnahme auf Bundesgerichtsurteile interessierten Politik aufgegleist wurde, ist leider ein Nein wahrscheinlicher, denn die meisten Bürger denken, so sieht es zumindest nach den Resultaten vom 13. Juni 2021 aus, immer noch nicht selbständig, sondern lassen sich von den vom Bundesrat mitfinanzierten Medien weiterhin berieseln.
3) Abstimmung 3: "Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes"
Um meinen Aufklärungsbeitrag auf Wesentlichste zu beschränken, gehe ich nur in den absolut wichtigsten grundsätzlichen und übergeordneten Gedanken in chronologischer Reihenfolge auf die vorgelegte Abstimmung zum Covid-19-Gesetz ein:
a) Die Weichen zu den heutigen politischen Massnahmen unter Covid-19-Erkrankung wurden bereits bei der Annahme des Epidemiegesetzes vor über 5 Jahren gestellt. (S. 33 Seitenende Abstimmungsunterlagen).
Damals wurden, durch die für mich sachlich nicht erklärbare Annahme des Volkes des neuen Epidemiegesetzes, auch die Grundlagen für an Pharmainteressen orientierten Ausbildungen im Therapiebereich gelegt. Dies, durch von da an, neu politisch und schulmedizinisch angestrebte Eidgenössische Diplome, in der Ausbildungsorientierung an der Linie der Pharmaindustrie-Interessen ausgerichtet, mit beispielsweise neuen Ausbildungs-Schwerpunkten, wie Pharmakologie, Medikamentenlehre etc. in Naturheilpraktiker-Ausbildungen.
b) Darauf wurde das am 25. September 2020 vom Parlament beschlossene Covid-19-Gesetz aufgebaut, das am 13. Juni 2021, durch viel Lobbyarbeit, ohne irgendeinen Widerstand einer Partei der Schweiz, - letztlich vom Volk angenommen wurde. Dies obwohl von da an, das Volk selbst einwilligte und absegnete, dass der Bundesrat und das Parlament ohne je Konsequenzen befürchten zu müssen, offiziell das Volk durch den offiziellen Auftrag vom Volk anlügen darf. (Hintergründe und ausführliche Begründung siehe mein Link zu meinem Aufklärungsbeitrag zur Abstimmung vom 13. Juni 2021 zuoberst)
c) Kaum war die Abstimmung vom 13. Juni 2021 von der Politik- und Pharmalobby gewonnen, wurde berechtigterweise bereits im Juni 2021 das Referendum ergriffen, weil dem Volk am 13. Juni 2021 das veraltete, bereits nach dem 19. März 2021 überholte Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020, statt das Covid-19-Gesetz vom 19. März 2021, zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Wenn sich nun gewisse Parteien, über Massnahmen die durch das Covid-19-Gesetz vom 19. März 2021 verursacht werden auslassen, ist dies doppelzüngig und unehrlich, denn sämtliche Parteien der Schweiz übergingen in ihrer Pharma-Lobbyarbeit im Vorfeld zur Abstimmung vom 13. Juni 2021, diese selbst von ihnen im Parlament abgesegneten Massnahmen im Covid-19-Gesetz das nun zur Abstimmung gelangt.
d) Wer nun glaubt, das sei das Ende der Miesere, und der Täuschung durch den Bundesrat und das Parlament gegenüber dem Volk, irrt gewaltig.
Bereits 5 Tage nach Annahme des Covid-19-Gesetzes am 13. Juni 2021, also während das Referendum zur jetzigen Abstimmung "Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes" anlief, änderte das Parlament wieder das Covid-19-Gesetz. Am 18. Juni 2021 beschloss das Parlament die Gesetzesänderung im Covid-19-Gesetz, um sich angeblich an die Entwicklung anzupassen.
Zur Erinnerung: Im Juni 2021 waren sowohl die Infektions- als auch die Sterbezahlen durch Corona, wie übrigens auch im Jahr davor, saisonal bedingt auf einem Minimum. Die Pseudobegründung der Anpassung der Lage, ist somit eine Lüge, die jeder der das Geschehen, auch nur Minimal alle paar Wochen, verfolgt zu durchschauen vermag. (S. 30 1. Abs. in den Abstimmungsunterlagen)
e) Wiederum, wie zuvor vor der Abstimmung vom 13. Juni 2021 zum Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020, versucht das Parlament und der Bundesrat in ihrer grundsätzlichen Lobbyarbeit für die Abstimmung "Änderung vom 19. März 2021", so zu tun als ob die Hilfe für Härtefälle ohne dieses Gesetz nicht möglich sei. Das war vor Annahme des Covid-19-Gesetzes im Juni 2021 bereits nicht wahr (Begründung siehe mein Beitrag mit Link zuoberst zur Abstimmung vom 13. Juni 2021),und wird auch jetzt mit weiteren, sich wiederholenden Behauptungen, nicht wahrer.
Inzwischen müsste auch in diesem Punkt, längst jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand, ein Licht aufgehen. Denn, wäre dies wahr, würde spätestens das Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020 (Annahme Volk am 13. Juni 2021) genügen. Die Lüge wird somit immer leichter für immer grössere Kreise der Bevölkerung durchschaubarer, und wird solange wiederholt werden, wie man damit unnötige schädigende Vorlagen, - die das Parlament und der Bundesrat, zur immer noch grösseren Machtfülle anstreben, - auf kosten der Bürger gewinnen kann.
Fazit: Wer also den Dauerzustand der "Neuen Normalität" mit immer noch mehr Auflösung der Gewaltentrennung und der Schweizer Demokratie, und immer noch mehr Machtfülle der Politik und Pharmaindustrie, bei weiterer Polarisierung der Bevölkerung anstrebt, wird mit Ja abstimmen. Aber auch, wer sich nur von der durch den Bundesrat finanziell unterstützten "Medien-Lobbyarbeit", im Auftrag des angenommenen Abstimmungsauftrags der Volks-Abstimmung vom 13. Juni 2021 zum Covid-19-Gesetz, berieseln und blenden lässt, wird ein Ja in die Urne legen. Auch wer immer noch glaubt, es sei ein solidarischer Akt, und die oben beschriebenen "Spielchen" der Politik nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft, könnte mit Ja abstimmen.
Wer jedoch noch einen Rest an gesundem Menschenverstand besitzt, mittelfristig zur tatsächlichen Normalität zurückfinden will, demokratische und menschenwürdige Grundsätze nicht gänzlich vergessen hat, und mittelfristig keine weiteren unnötigen Massnahmen gegen das Volk mehr möchte, wird ein klares Nein in die Urne legen.
Aufklärungsbeitrag durch Ulrich Paul Huber, Naturheilpraktiker, Therapeut, Berater, Mensch und Bürger der Schweiz, erstellt am 13. November 2021
Quelle: Ulrich Paul Huber
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